Als frei beauftragter Sachverständiger erstelle ich technische Gerichtsgutachten nach § 404 ff. ZPO. Der Fokus liegt auf objektiver Beurteilung technischer Sachverhalte im Rahmen zivilrechtlicher Auseinandersetzungen.
Aufgabenstellung
Technische Klärung von strittigen Sachverhalten bei Maschinen, Anlagen oder Komponenten
Fachliche Bewertung der Ursache, Funktionalität, Schadensentwicklung
Einschätzung von Pflichtenverstößen, Fehlbedienungen, Konstruktionsmängeln
Gutachtenmerkmale
Neutralität gegenüber allen Parteien
Dokumentation gemäß Zivilprozessordnung (ZPO)
Vollständige Nachvollziehbarkeit für das Gericht und die Beteiligten
Berücksichtigung technischer Normen, Herstellerdokumentationen und IST-Zustand
Typische Fragestellungen
Lag ein technischer Mangel bei Übergabe der Anlage vor?
War die Nutzung bestimmungsgemäß?
Entsprach die Konstruktion dem Stand der Technik?
Welche Ursachen sind für den Ausfall ursächlich oder mitursächlich?
Ablauf
Beweisbeschlussauswertung
Aktenstudium & Ortstermin
Technische Analyse, Fotodokumentation
Gutachtenerstellung inkl. Beantwortung der gerichtlichen Fragen
ggf. mündliche Erläuterung vor Gericht (§ 411 Abs. 3 ZPO)
Zielgruppe
Amts-, Land- und Oberlandesgerichte
Rechtsanwälte im Rahmen von Parteigutachten
Sachverständigennetzwerke bei komplexen Verfahren
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