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Technische Gutachten für Patentsachen, Schadenursachen, Schadenhöhen und Wertermittlungen für Maschinen und technische Anlagen
Gutachten für Patente, Maschinen und Anlagen
JIB erstellt Gutachten zu Patentensachen, Maschinen, Sondermaschinen, technikhistorische Maschinen, Produktionsanlagen und technischen Einrichtungen. Die Gutachten dienen der technischen Klärung und Bewertung sowie als Entscheidungsgrundlage für Gerichte, Versicherungen, Rechts- und Patentanwälte, Unternehmen und Maschinenbetreiber.
Sachgebiete
Sachgebiet
Schäden
Ermittlung von Schadenhergang, Schadenursache und Schadenhöhe
U.a. Maschinen, technische Anlagen, Produktionslinien, SPS und CNC gesteuerte Anlagen, Baumaschinen, Landwirtschaftsgeräte

Sachgebiet
Gerichtsgutachten
Erstellung von Gutachten, Zweitgutachten und Übergutachten
Im Fachgebiet allgemeiner Maschinenbau für Maschinen und technische Anlagen sowie Fertigungstechnologien.

Sachgebiet
Wertermittlung
Ermittlung von Zeit- oder Wiederbeschaffungswerten
Zum Zwecke der Ermittlung von Versicherungsprämien zur Vermeidung von Über- oder Unterversicherung, von Sachanlagen zur Bestimmung von Afa Werten oder stillen Reserven, von Zeitwerten für Verkäufe als Verhandlungsgrundlage.

Sachgebiet
Historische Maschinen
Wertermittlung technikhistorischer Gegenstände, Maschinen und Anlagen
Zum Zwecke der Versicherung für Museen, Versicherungsanstalten, Privatsammler sowie hinsichtlich Verkauf, Kauf oder im Streitfall.

Sachgebiet
Patente
Patentgutachten, Patentbewertungen, FTO-Analysen, Prüfung von Patentformulierungen
U.a. Technische Patentgutachten für Streitigkeiten, Analyse von Patentverletzungen, Patentüberwachung, Freedom-to-Operate-Analysen (FTO), Patent- und Technologierecherchen, technische Unterstützung bei eigenen Patentanmeldungen, Patentbewertung für Kauf, Verkauf oder Lizenzierung


Technischer Schwerpunkt
Der Schwerpunkt der Begutachtung liegt auf Maschinen und Anlagen aus dem Maschinenbau, insbesondere auf:
- CNC- und Werkzeugmaschinen,
- Sondermaschinen,
- Produktions- und Fertigungsanlagen,
- SPS-gesteuerten Anlagen,
- Automatisierungstechnik,
- technischen Betriebseinrichtungen,
- Maschinenparks und Einzelmaschinen.
Untersucht werden je nach Auftrag Schadenursachen, Funktionsmängel, Reparaturfähigkeit, Schadenumfang, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Zeitwert oder Verkehrswert.

Arbeitsweise
Die Begutachtung erfolgt unabhängig, sachlich und nachvollziehbar. Ziel ist eine technische Bewertung, die auch für nicht unmittelbar am Maschinenbetrieb beteiligte Personen verständlich ist.
Je nach Auftrag umfasst die Bearbeitung die Sichtung von Unterlagen, die technische Aufnahme vor Ort, die Dokumentation des Zustands, die Prüfung von Schadenbild, Funktion oder Wert sowie die schriftliche Darstellung der Ergebnisse im Gutachten.
FAQ - Frequently Asked Questions
Wann brauche ich ein technisches Gutachten?
Ein technisches Gutachten ist sinnvoll, wenn ein Schaden, ein Funktionsmangel oder eine Bewertungsfrage an einer Maschine, Anlage oder technischen Einrichtung objektiv geklärt werden muss.
Typische Anlässe sind Maschinenschäden, Steuerungsfehler, Produktionsstillstände, strittige Reparaturkosten, Abnahmeprobleme, Gewährleistungsfragen, Versicherungsfälle oder gerichtliche Auseinandersetzungen.
Für welche Maschinen und Anlagen erstellen Sie Gutachten?
Der Schwerpunkt liegt auf Maschinenbau, Sondermaschinen, Produktionsanlagen sowie SPS-/CNC-gesteuerten Maschinen und Anlagen.
Begutachtet werden unter anderem CNC-Maschinen, Werkzeugmaschinen, Fertigungsanlagen, Automatisierungssysteme, technische Betriebseinrichtungen, Maschinenparks, Einzelmaschinen und Sonderanlagen.
Wer kann ein Gutachten beauftragen?
Auftraggeber sind Gerichte, Versicherungen, Rechtsanwälte, Unternehmen, Maschinenbetreiber, Leasinggesellschaften, Insolvenzverwalter sowie private Auftraggeber.
Je nach Auftrag geht es um Schadenursachen, Funktion, Mängel, Reparaturfähigkeit, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Zeitwert oder die technische Plausibilität eines vorgetragenen Sachverhalts.
Welche Informationen werden für ein Gutachten benötigt?
Das hängt vom Einzelfall ab. Hilfreich sind insbesondere:
- Schadensbeschreibung,
- Fotos oder Videos,
- Maschinenbezeichnung und technische Daten,
- Bedienungsanleitungen,
- Wartungs- und Reparaturunterlagen,
- Fehlermeldungen oder Steuerungsprotokolle,
- Angebote, Rechnungen oder Kostenvoranschläge,
- Schriftverkehr mit Hersteller, Betreiber, Versicherung oder Gegenseite.
Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, wird vor Beginn der Begutachtung festgelegt.
Ist das Gutachten gerichtsfest?
Ja. Die Gutachten werden sachlich, nachvollziehbar und strukturiert erstellt. Die Feststellungen werden dokumentiert, technisch begründet und von Wertungen getrennt dargestellt.
Bei Gerichtsgutachten werden die formellen Anforderungen des gerichtlichen Verfahrens berücksichtigt. Privatgutachten können ebenfalls so aufgebaut werden, dass sie in einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung verwendbar sind.
Was kostet ein Gutachten?
Die Kosten richten sich nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad des Auftrags.
Bei gerichtlicher Beauftragung erfolgt die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Bei privaten oder gewerblichen Aufträgen erfolgt die Abrechnung nach Vereinbarung, in der Regel auf Stundenbasis oder auf Grundlage eines konkreten Angebots.
Wie läuft eine Begutachtung ab?
Der Ablauf richtet sich nach der Fragestellung. Typischerweise umfasst die Begutachtung:
- Sichtung der Unterlagen,
- Klärung der technischen Fragestellung,
- Ortstermin oder technische Aufnahme, soweit erforderlich,
- Dokumentation von Zustand, Schadenbild oder Funktion,
- technische Analyse und Bewertung,
- schriftliche Erstellung des Gutachtens.
Bei Bedarf kann das Gutachten mündlich erläutert werden, zum Beispiel gegenüber Auftraggebern, Versicherungen oder vor Gericht.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
JIB ist vorwiegend in Sachsen und Mitteldeutschland tätig, insbesondere im Raum Leipzig, Dresden, Chemnitz, Zwickau, Bautzen und Umgebung.
Überregionale Aufträge sind nach Abstimmung möglich, insbesondere bei Maschinen, Sonderanlagen, Produktionslinien oder gerichtlichen Beauftragungen.
Erstellen Sie auch Wertgutachten für Maschinen?
Ja. JIB erstellt Wertgutachten für Maschinen, Sondermaschinen, Produktionsanlagen, technische Betriebseinrichtungen und Maschinenparks.
Ermittelt werden je nach Bewertungsanlass Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Verkehrswert oder Liquidationswert. Solche Gutachten werden unter anderem für Versicherungen, Insolvenzverfahren, Kauf und Verkauf, Finanzierung, Leasing, Unternehmensbewertungen oder Schadenfälle benötigt.
Was ist der Unterschied zwischen Privatgutachten und Gerichtsgutachten?
Ein Privatgutachten wird von einer Partei beauftragt. Es dient zum Beispiel der technischen Klärung, zur Vorbereitung einer Auseinandersetzung, zur Prüfung von Ansprüchen oder zur außergerichtlichen Einigung.
Ein Gerichtsgutachten wird durch ein Gericht beauftragt. Der Sachverständige beantwortet dabei die vom Gericht gestellten Beweisfragen und unterliegt den besonderen Anforderungen des gerichtlichen Verfahrens.
Bieten Sie auch kurzfristige Beweissicherung an?
Ja. Eine kurzfristige Beweissicherung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eine Maschine repariert, demontiert, verlagert oder verschrottet werden soll.
Dabei werden Zustand, Schadenbild, relevante Bauteile, Fotos, Unterlagen und technische Auffälligkeiten dokumentiert, bevor der ursprüngliche Zustand verändert wird. Das ist besonders wichtig bei Versicherungsfällen, Gewährleistungsstreitigkeiten, Maschinenstillständen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Prüfen Sie auch Reparaturkosten und Kostenvoranschläge?
Ja. Reparaturangebote, Rechnungen und Kostenvoranschläge können technisch auf Plausibilität geprüft werden.
Dabei wird untersucht, ob die angegebenen Schäden nachvollziehbar sind, ob die vorgeschlagenen Ersatzteile und Arbeiten erforderlich sind, ob eine Instandsetzung statt Austausch möglich ist und ob schadenfremde Anteile, Verschleiß oder Vorschäden enthalten sind.
Können auch Steuerungsfehler, SPS- oder CNC-Probleme begutachtet werden?
Ja. Bei modernen Maschinen sind mechanische, elektrische und steuerungstechnische Ursachen häufig miteinander verknüpft.
Untersucht werden können unter anderem Fehlfunktionen von SPS- oder CNC-Steuerungen, Sensorik, Aktorik, Antrieben, Bedienabläufen, Parametrierungen, Schnittstellen und Prozessabläufen. Ziel ist die technische Einordnung, ob ein Schaden oder Funktionsmangel auf Mechanik, Elektrik, Steuerung, Bedienung, Wartung oder äußere Einwirkungen zurückzuführen ist.
