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Leistungen
 

Gerichtsgutachten

Als frei beauftragter Sachverständiger erstelle ich technische Gerichtsgutachten nach § 404 ff. ZPO. Der Fokus liegt auf objektiver Beurteilung technischer Sachverhalte im Rahmen zivilrechtlicher Auseinandersetzungen.

Aufgabenstellung

Technische Klärung von strittigen Sachverhalten bei Maschinen, Anlagen oder Komponenten

Fachliche Bewertung der Ursache, Funktionalität, Schadensentwicklung

Einschätzung von Pflichtenverstößen, Fehlbedienungen, Konstruktionsmängeln

Gutachtenmerkmale

Neutralität gegenüber allen Parteien

Dokumentation gemäß Zivilprozessordnung (ZPO)

Vollständige Nachvollziehbarkeit für das Gericht und die Beteiligten

Berücksichtigung technischer Normen, Herstellerdokumentationen und IST-Zustand

Typische Fragestellungen

Lag ein technischer Mangel bei Übergabe der Anlage vor?

War die Nutzung bestimmungsgemäß?

Entsprach die Konstruktion dem Stand der Technik?

Welche Ursachen sind für den Ausfall ursächlich oder mitursächlich?

Ablauf

Beweisbeschlussauswertung

Aktenstudium & Ortstermin

Technische Analyse, Fotodokumentation

Gutachtenerstellung inkl. Beantwortung der gerichtlichen Fragen

ggf. mündliche Erläuterung vor Gericht (§ 411 Abs. 3 ZPO)

Zielgruppe

Amts-, Land- und Oberlandesgerichte

Rechtsanwälte im Rahmen von Parteigutachten

Sachverständigennetzwerke bei komplexen Verfahren

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