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Bewertung und Gutachten technischer Anlagen, Maschinen und Maschinenbau

Das JIB bietet umfassende Expertiese in der Bewertung und Schadenermittlung von technischen Anlagen und Maschinen. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung und Fachkenntnisse im Bereich Maschinenbau und Bewertung. Unsere Dienstleistungen stellen wir Gerichten, Versicherungen und Privatpersonen in Deutsch oder Englisch zur Verfügung.

Schadengutachten

Schadengutachten für technische Anlagen und Sondermaschinen mit Fokus auf Ursachenklärung, Schadensausmaß und wirtschaftlicher Bewertung.

Gerichtsgutachten

Als frei beauftragter Sachverständiger erstelle ich technische Gerichtsgutachten nach § 404 ff. ZPO. Der Fokus liegt auf objektiver Beurteilung technischer Sachverhalte im Rahmen zivilrechtlicher Auseinandersetzungen.

 

Wertgutachten

Fundierte Wertgutachten für Einzelmaschinen, Produktionslinien und technische Sonderanlagen – zur Vermögensfeststellung, im Rahmen von Schadensfällen, Kauf/Verkauf oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.

 

FAQ - Frequently Asked Questions

Wann brauche ich ein technisches Gutachten?

Ein technisches Gutachten ist dann sinnvoll, wenn ein Schaden an einer Maschine oder Anlage vorliegt, technische Mängel strittig sind oder eine neutrale Bewertung für eine rechtliche oder versicherungstechnische Entscheidung benötigt wird.

Wer kann ein Gutachten bei Ihnen beauftragen?

Ich arbeite für Gerichte, Versicherungen, Unternehmen, Anwälte und Privatpersonen. Auftraggeber können sowohl Institutionen als auch Einzelpersonen sein – je nach Bedarfslage.

Welche Informationen benötigen Sie zur Gutachtenerstellung?

Je nach Fall: Schadensbeschreibung, Fotos, technische Unterlagen (z. B. Bedienungsanleitungen, CE-Erklärung, Wartungsprotokolle), ggf. Kontakt zum Betreiber oder Hersteller. Ich kläre alle Anforderungen im Vorfeld individuell mit Ihnen ab.

Ist Ihr Gutachten gerichtsfest?

Ja. Alle Gutachten werden strukturiert, nachvollziehbar und unter Berücksichtigung technischer Normen sowie gerichtlicher Anforderungen (z. B. ZPO) erstellt.

Was kostet ein Gutachten?

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Gutachtens. Für Gerichte erfolgt die Abrechnung gemäß JVEG, für private und gewerbliche Kunden biete ich transparente Angebote auf Stunden- oder Pauschalbasis.

Wie läuft die Begutachtung ab?

Nach Auftragserteilung erfolgt eine Sichtung der Unterlagen, ein Vor-Ort-Termin (wenn erforderlich), die technische Analyse und die schriftliche Gutachtenerstellung. Bei Bedarf folgen Rückfragen oder eine mündliche Erläuterung, z. B. vor Gericht.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Ich bin primär in Sachsen aktiv – u. a. in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Bautzen und Umgebung. Auf Anfrage übernehme ich auch überregionale Aufträge.

Erstellen Sie auch Wertgutachten für Maschinen?

Ja. Ich ermittle Zeitwert, Restwert oder Wiederbeschaffungswert für Sondermaschinen, Produktionsanlagen und technische Geräte – z. B. für Versicherungen, Insolvenzverwalter oder Unternehmensbewertungen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Privat- und einem Gerichtsgutachten?

Ein Privatgutachten wird von einer Partei beauftragt und dient z. B. zur Vorbereitung einer Auseinandersetzung. Ein Gerichtsgutachten wird direkt vom Gericht beauftragt und unterliegt besonderen formellen Anforderungen (z. B. Neutralitätspflicht).

Bieten Sie auch kurzfristige Beweissicherung an?

Ja. In vielen Fällen ist schnelle Dokumentation entscheidend. Ich biete kurzfristige Ortstermine zur neutralen Beweissicherung – z. B. vor Reparaturen oder Demontage – inkl. Fotodokumentation und Zustandsprotokoll.

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